Die vom österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) beauftragte Studie bestätigt, dass die Kernenergie auch aus rechtlicher Sicht den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung nicht entspricht!
Das BMK hat die renommierte Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ mit der Prüfung rechtlicher Aspekte des Vorgehens der Europäischen Kommission und einer allfälligen Einstufung der Kernenergie als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung beauftragt. Dieses Gutachten zeigt ganz klar auf, dass die Kernenergie auch aus rechtlicher Sicht den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung nicht entspricht.
Link zum Gutachten vom 2. Juli 2021: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/nuklearpolitik/aikk/warum.html
Entsprechend einer Information des Europa-Abgeordneten Sven Giegold vom 21. April 2021 (https://sven-giegold.de/kom-taxonomie-da-keine-entwarnung/):
"Stattdessen will die Kommission noch dieses Jahr eine Erweiterung des Delegierten Rechtsakts vorlegen, welche die Bereiche Agrar, fossiles Gas und Atomkraft regelt. Für letztere hat die Kommission angekündigt, sich an die kürzlich fertiggestellte Empfehlung des Joint Research Centers (JRC) zu halten."
müßte die Kommission eigentlich langsam aktiv werden, denn das Jahr geht zur Neige!. Oder verhandelt die Kommission hinter verschlossenen Türen?
Das erinnert mich an "Ein Gespenst geht in Europa um!"