Am 16.02.2018 hat das Bundesumweltministerium (BMUB) gemeinsam mit den Bundesländern, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ein Portal zur Sicherheit in der Kerntechnik freigeschaltet (www.nukleare-sicherheit.de).

Ein Hauptschwerpunkt scheint die Information rund um die Stilllegung kerntechnischer Anlagen zu sein. Z.B. wurden in Deutschland über 30 Forschungsreaktoren unterschiedlicher Größe endgültig abgeschaltet, zum Teil wurde auch schon deren Stilllegung beendet. Zu den Forschungsreaktoren, deren Stilllegung beendet ist, wird auch der BER I gerechnet. Das scheint wohl ziemlich blauäugig zu sein, denn ein Abbau, wie er in diesem Dokument allgemein dargestellt ist, hat nicht stattgefunden. Ein Thema, dem sich die neu gegründete Dialoggruppe beim HZB zuwenden muss.

Interessant ist, dass zum Zeitpunkt der Freigabe des Portals die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung (Richtlinie 2013/59/Euratom), die am 6. Februar 2014 in Kraft getreten war, offenbar nicht bis zum Zeitpunkt des Freischaltens des Portals in nationales Recht umgesetzt worden ist. Im Rahmen dieser Umsetzung sollten unter anderem neue europäische Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe eingeführt werden.