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BUND Berlin unterstützt mit Tool Einwendungen zum Berliner Atomreaktor-Rückbau

Veröffentlicht: 18. Dezember 2025
  • Rückbau
  • BER II

Noch bis 28. Januar 2026 besteht die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zum Rückbauverfahren des Forschungsreaktors Wannsee des Helmholtz-Zentrums Berlin zu beteiligen. Prinzipiell ist jede Person, die eine persönliche Betroffenheit geltend machen will, berechtigt, eine Stellungnahme einzureichen, die auch beachtet werden muss. Der BUND Berlin hat nun ein Online-Tool entwickelt, das in wenigen Schritten dabei unterstützt, eine Stellungnahme zu erstellen, halbautomatisch auszufüllen und als PDF herunterzuladen. Die Stellungnahme wird nicht automatisch versendet – Nutzende behalten jederzeit die volle Kontrolle.

Das Tool findet sich unter folgender Internetadresse: https://www.bund-projekte.de/einwendungen/wannsee/

Ablauf des formellen Genehmigungsverfahrens Bild: SenMVKU

Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt im UVP Verfahren zum Stilllegungs- und Rückbauvorhaben BER II

Veröffentlicht: 18. November 2025
  • UVP
  • BER II
  • Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Auslegung

Am 18.11.2025 hat die Auslegungsfrist für die Öffentlichkeitsbeteiligung im UVP Verfahren zum Stilllegungs- und Rückbauvorhaben BER II begonnen.

Die Auslegung findet in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich zum 28.01.2026 statt. Die Auslegungsunterlagen können digital im UVP-Portal abgerufen werden oder in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin (siehe Pressemitteilung) eingesehen werden.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 7 Abs. 1 der AtVfV innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 28.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das unterschriebene elektronische Dokument unter dem Stichwort „Stilllegung BER II“ an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten.

Weitere Informationen zu diesem Vorhaben sowie die Bekanntmachung sind auf der Webseite der Senatsverwaltung einsehbar.

Doch jeder sollte sich fragen: Bin auch ich betroffen?

Weiterlesen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt im UVP Verfahren zum Stilllegungs- und Rückbauvorhaben BER II

Infotag am 05.04.2025: Rückbau des Forschungsreaktors BER II

Veröffentlicht: 12. März 2025
  • Rückbau
  • Zwischenlager
  • BER II
  • Strahlung

Datum: 5. April 2025
Uhrzeit: von 13h bis 19h
Ort: Jugendfreizeiteinrichtung im alten Rathaus Wannsee, Königstraße 42, 14109 Berlin

Das HZB hat einen Informationstag organisiert, um die Öffentlichkeit über alle sich aus dem Rückbau des Forschungsreaktors ergebenden Vorhaben des HZB zu informieren. Mit dabei sind Mitglieder der Begleitgruppe im Dialogverfahren. 

Schwerpunkte:

  • Was ist der BER II und wie funktionierte der Forschungsreaktor?
  • Forschung mit Neutronen
  • Rückbau des BER II /Wie kann sich die Öffentlichkeit beteiligen?
  • Zwischenlagerung in Wannsee
  • Strahlenschutz hautnah

Flyer zum Infotag

Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz

Veröffentlicht: 28. November 2024
  • Rückbau
  • Schacht Konrad
  • BER II

Derzeitig gibt es in Deutschland kein Endlager für radioaktive Abfälle, weder für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, noch für die hochradioaktiven Abfälle. Dennoch muss das HZB in Vorbereitung des Rückbaus des Forschungsreaktors planen. Und die Planungen des HZB basieren auf den offiziellen Verlautbarungen der BGE "Zu Beginn der 2030er Jahre soll die Einlagerung von bis zu 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfälle beginnen."

Eure Kinder werdenAuf der anderen Seite gibt es jedoch massive Einwände in der betroffenen Region und eine offene Klage des BUND vom 10.10.2024 gegen den Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter. Heute wurde eine Presseerklärung der AG Schacht Konrad zu einer Stellungnahme der Entsorgungskommission (ESK) vom 24./25. Oktober 2024 herausgegeben. Darin heißt es:

Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können." und
Die Umsetzung der GwE ... ist nicht praktikabel und wird die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern."

Für die AG Schacht Konrad sind die Empfehlungen der ESK nicht akzeptabel. In ihrer Erklärung heißt es:

Weiterlesen: Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz

Bild: © Anti-Atom-Initiative Karlsruhe

Fehlende Deponie für den Freigabeatommüll ...

Veröffentlicht: 04. Juni 2024
  • Rückbau
  • Freimessen
  • BER II
  • Freigabe
  • Deponie

Die "Anti-Atom-Initiative Karlsruhe" hat uns die Pressemitteilung "Abriss der Atomkraftwerke in Philippsburg läuft nicht rund" vom 03.06.2024 übergeben. Darin heißt es u.a.:

Der ‚Rückbau‘ der Atomreaktoren in Philippsburg stockt. Grund: Es gibt keine Deponie für den Freigabeatommüll im Landkreis Karlsruhe. Herr Schell (EnBW-Vorstandsvorsitzender bis März 2024) hatte 2023 mit Namensnennung den Landkreischef Schnaudigel dafür verantwortlich gemacht. In der EnBW- Hauptversammlung 2024 wurde dies erneut bestätigt und der Schaden mit einem unteren zweistelligen Millionenbetrag angegeben.
In allen Infokommissionen haben wir, die Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, den Landkreis auf seine Bringschuld für diese Deponie hingewiesen. Anscheinend ohne Erfolg"

Aus der Mitteilung der Europäischen Wirtschaftsdienst GmbH (EUWID 11/2023) wissen wir, dass es sich um sogenannte "freigemessene, nicht radioaktive Abfälle" handelt, für die der Landkreis Karlsruhe keine geeignete Deponie besitzt. Versucht man diese Informationen in die Begriffswelt der Strahlenschutzverordnung umzusetzen, dann wird es sich wahrscheinlich um Abfälle aus dem AKW handeln, die

  • für eine "Uneingeschränkte Freigabe" NICHT in Frage kommen, da die nachgewiesene Aktivität in diesen Chargen die "festgelegten Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe" überschreitet. Damit darf dieser Abfall NICHT "uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden",
  • jedoch die Bedingungen für eine "Spezifische Freigabe" erfüllen z.B. bei einer spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling durch Einschmelzen oder eine Maximalmenge für die Abgabe auf eine geiegnete Deponie.

Nur so wird verständlich, dass man für diese Abfälle auf eine geeignete Deponie angewiesen ist. Die Mindestanforderungen an eine solche Deponie wurden in der Strahlenschutzverordnung Anlage 8 definiert.

Weiterlesen: Fehlende Deponie für den Freigabeatommüll...

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