Die "Anti-Atom-Initiative Karlsruhe" hat uns die Pressemitteilung "Abriss der Atomkraftwerke in Philippsburg läuft nicht rund" vom 03.06.2024 übergeben. Darin heißt es u.a.:
Der ‚Rückbau‘ der Atomreaktoren in Philippsburg stockt. Grund: Es gibt keine Deponie für den Freigabeatommüll im Landkreis Karlsruhe. Herr Schell (EnBW-Vorstandsvorsitzender bis März 2024) hatte 2023 mit Namensnennung den Landkreischef Schnaudigel dafür verantwortlich gemacht. In der EnBW- Hauptversammlung 2024 wurde dies erneut bestätigt und der Schaden mit einem unteren zweistelligen Millionenbetrag angegeben.
In allen Infokommissionen haben wir, die Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, den Landkreis auf seine Bringschuld für diese Deponie hingewiesen. Anscheinend ohne Erfolg"
Aus der Mitteilung der Europäischen Wirtschaftsdienst GmbH (EUWID 11/2023) wissen wir, dass es sich um sogenannte "freigemessene, nicht radioaktive Abfälle" handelt, für die der Landkreis Karlsruhe keine geeignete Deponie besitzt. Versucht man diese Informationen in die Begriffswelt der Strahlenschutzverordnung umzusetzen, dann wird es sich wahrscheinlich um Abfälle aus dem AKW handeln, die
- für eine "Uneingeschränkte Freigabe" NICHT in Frage kommen, da die nachgewiesene Aktivität in diesen Chargen die "festgelegten Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe" überschreitet. Damit darf dieser Abfall NICHT "uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden",
- jedoch die Bedingungen für eine "Spezifische Freigabe" erfüllen z.B. bei einer spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling durch Einschmelzen oder eine Maximalmenge für die Abgabe auf eine geiegnete Deponie.
Nur so wird verständlich, dass man für diese Abfälle auf eine geeignete Deponie angewiesen ist. Die Mindestanforderungen an eine solche Deponie wurden in der Strahlenschutzverordnung Anlage 8 definiert.
Zum Weiterlesen:
- BASE (01.11.2023): Reststoff- und Abfallmanagement bei der Stilllegung
https://www.base.bund.de/DE/themen/kt/stilllegung/abfallmanagement/abfallmanagement_node.html - Strahlenschutzverordnung StrlSchV:
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/ - ENBW: Rückbau am Standort Philippsburg
https://www.enbw.com/unternehmen/konzern/energieerzeugung/kernenergie/rueckbau/rueckbau-philippsburg.html - SWR (07.03.2023): Streit um Müllentsorgung - Rückbau des Atomkraftwerks Philippsburg gerät ins Stocken:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/erste-verzoegerungen-beim-rueckbau-in-philippsburg-100.html - EUWID (11/2023): Entsorgungsfrage sorgt für Verzögerungen beim Rückbau des AKW-Philippsburg
https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/entsorgungsfrage-sorgt-fuer-verzoegerungen-beim-rueckbau-des-akw-philippsburg-070323/ - Anti-Atom-Initiative Karlsruhe (03.06.2024): Abriss der Atomkraftwerke in Philippsburg läuft nicht rund
https://anti-atom-ka.de/abriss-der-atomkraftwerke-in-philippsburg-laeuft-nicht-rund/
Wir sehen folgenden Bezug zum geplanten Rückbau des BER II:
Innerhalb der Rückbauplanung sollte sich das HZB rechtzeitig eine geeignete Deponie für die "Spezifische Freigabe" nach § 36 StrlSchV zuweisen lassen.