Berliner Forschungsreaktoren
Beschwerde beim Petitionsausschuss - nach mehr als einem Jahr Bearbeitungszeit beantwortet!
Das Anti-Atom-Bündnis Berlin Potsdam hatte beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Beschwerde "Unterlassenes Amtshandeln des BMUB bezüglich des Atomreaktors BER II" am 02.11.2016 eingereicht (PM).
Der Vorwurf des unterlassenen Amtshandelns lässt sich nach Eingang der ausführlichen Stellungnahme des BMUB (01/2017) nicht mehr aufrechterhalten, da das Bundesumweltministerium an die SSK die Anforderung gestellt hatte, die Planungsgebiete in der Umgebung der sonstigen Einrichtungen und Anlagen, wie z. B. Forschungsreaktoren zu bewerten. Die SSK veröffentlichte eine entsprechende Stellungnahmen 2015. Aus Sicht des Anti-Atom-Bündnisses Berlin Potsdam entkräftete die Stellungnahme des BMUB jedoch nicht alle Punkte der Petition. Aus diesem Grund wurde am 16.02.2017 eine Erwiderung an den Petitionsausschuss geschickt.
Nach mehr als einem Jahr Bearbeitungszeit - immerhin war eine Bundestagswahl mit schwierigen Koalitionsverhandlungen dazwischen gekommen – wurde mit Brief vom 22.01.2018 das obige Petitionsverfahren beendet. Sicherlich hat die Antwort auf die Petition viel Aufwand bedeutet und tatsächlich hat diese auch Klärendes in sich gehabt und dennoch bleiben für das Anti-Atom-Bündnis Berlin Potsdam viele Fragen unbeantwortet.
Hier ein paar Beispiele:
Wissenssammlung (FAQ)
Beachten Sie bitte, dass die Wissenssammlung vom 14.02.2018 nicht mehr aktualisiert wurde und damit den Wissensstand und die Ziele des Bündnisses vor Aufnahme des Dialog-Verfahrens mit dem HZB repräsentiert. Aus Gründen einer transparenten Dokumentation eines gesellschaftlichen Prozesses wird diese Version dennoch weiterhin bereitgestellt.
Autoren, die die Wissenssammlung als Quellenzitat verwenden wollen, müssen sich dessen bewußt sein.
(Letzte Aktualisierung am: 14.02.2018, Version: 3.24)
Atomforschungsreaktor Berlin: Betreiber bietet „einvernehmlichen Rückbauprozess“ nach Vorbild Geesthacht
unter diesem Titel bietet Dirk Seifert, der den Dialog bei HZG/GKSS seit über vier Jahren aktiv mit begleitet, eine unbedingt empfehlenswerte Zusammenstellung von Erfahrungen zum Dialog-Prozess. Interessant ist seine Sicht bezüglich der Unterschiede zwischen Geesthacht und Berlin.
Es ist alles in Ordnung - sagt das Gericht!
Und doch bleiben Zweifel an der Unabhängigkeit bzw. der Gründlichkeit der Gerichte, wenn man in der Pressemitteilung vom 28.09.2017 des OVG Berlin Brandenburg unter dem Titel "Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute bestätigt" liest: "Das von den Klägern befürchtete Risiko eines betriebsbedingten Flugunfalls und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung des Forschungsreaktors liegt im Bereich des sog. Restrisikos, das als Lebensrisiko von jedem zu tragen ist".
Warum sollte man zweifeln?
Es bleibt noch einiges zu tun!
Am 24. Juni 2017 hat sich der Standort Wannsee des Helmholtz Zentrums Berlin wieder an der Langen Nacht der Wissenschaften beteiligt und dabei nicht nur Labore und Landessammelstelle präsentiert, sondern auch Aussagen über die Stilllegung und den Rückbau des Reaktors gemacht.
Der bisher dazu fehlende formelle Antrag an die Atomaufsicht wurde am 24.04.2017 gestellt (http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/berichte/kt/kernanlagen-betrieb.pdf), die zur Begutachtung erforderlichen detaillierten Unterlagen werden aber erst nach und nach erarbeitet und nachgereicht. Der Reaktor soll am Abend des 20. Dezember 2019 abgeschaltet werden. Stephan Welzel, der den Reaktor betreut, ist auch für das Stilllegungs- und Rückbaukonzept zuständig. Von mehreren möglichen Varianten wird vom HZB das Konzept „Rückbau zur grünen Wiese“ favorisiert, weil einerseits die noch vorhandene Reaktormannschaft abschnittweise kaum oder wenig verstrahlte Teile abbauen könne und andererseits jetzt das Fachwissen um Details des Bauwerks noch vorhanden sei.
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